Mit dem Auto richtig ausgerüstet in den Winterurlaub

Ein Artikel von Sebastian Hirzer | 14.11.2017 - 13:44

In Italien gibt es beispielsweise Unterschiede zwischen den Provinzen, die autonom entscheiden dürfen, ob eine Winterreifenpflicht generell oder nur situativ gilt. In Südtirol gilt eine solche bei winterlichen Straßenverhältnissen, egal zu welcher Jahreszeit, auf der Brennerautobahn und in der Stadt Bozen ist diese Pflicht vom 15. November bis 15. April witterungsunabhängig gegeben.

Neue Regelung in Deutschland

Für Autofahrer in Deutschland verändert sich ab diesem Winter eine Kleinigkeit, die den Kauf von Winterreifen betrifft. Ab 1. Jänner 2018 hergestellte Winterreifen sind nämlich nur gültig, wenn sie über das „Alpine“-Symbol verfügen. Jene mit M+S Kennzeichnung verlieren ihre Gültigkeit mit dem 30. September 2024.

In Ungarn und der Slowakei ist eine Winterreifenpflicht situativ und wird mittels der Beschilderung gekennzeichnet.
Generell gilt diese Pflicht in Tschechien, wo vom 1. November bis 31. März mit Winterreifen gefahren werden muss, und in Slowenien, vom 15. November bis 15. März, wobei bei winterlichen Verhältnissen auch außerhalb dieser Zeiträume eine Winterreifenpflicht besteht.

Ganz anders ist die Winterreifenpflicht in der Schweiz geregelt. Hier gibt es gar keine Vorschreibung, was die Beschaffenheit der Reifen betrifft. Aber aufgepasst: Wer den Verkehr aufgrund der falschen Bereifung behindert, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Info: oeamtc.at/laenderinfo