Reisestorno: Was machen bei einer Naturkatastrophe im Urlaub?

Ein Artikel von Sebastian Hirzer | 04.12.2017 - 13:42

Der drohende Vulkanausbruch auf Bali hält noch immer Einheimische wie auch Urlauber in Atem. Zwar nehmen die Vulkanaktivitäten tendenziell ab, trotzdem herrscht im Inneren des Vulkans immer noch ein so hoher Druck, dass der Vulkan jederzeit ausbrechen kann.

Zwar ist der Flugbetrieb aktuell wieder aufrecht, ganz zurück zur Normalität konnte er aber noch nicht gelangen, was weiterhin Passagiere am Flughafen auf Bali wartend zurück lässt. Wer nun kurz vor seiner Reise nach Bali steht, der kann getrost durchatmen. Zwar werden die enttäuschten Erwartung wohl bleiben, Ihr Geld bekommen Sie – unabhängig von einer Reisestornoversicherung - zurück. Dies gilt allerdings nur für Reisen, die unmittelbar bevor stehen – Urlauber mit Reiseantritt in zwei Wochen müssen also noch abwarten.

Was tun im Fall der Fälle?

Kommt es zum Ernstfall, dann ist es ratsam, mit Ihrem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Individualreisende können Ihren Flug hingegen nur stornieren, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist.
Sich beim Außenministerium registrieren zu lassen, erleichtert die Kontaktaufnahme mit Urlaubern im Krisengebiet und ist deshalb jedem Reisenden zu empfeheln.

Ereignet sich die Katastrophe hingegen erst während des Aufenthaltes, dann ist der jeweilige Reiseveranstalter gefragt. Dieser hat nämlich für den Rücktransport (samt Kostenübernahme) zu sorgen. Hat man dasselbe Schicksal wie etliche Urlauber momentan auf Bali, die am Flughafen festsitzen, dann hat die Fluglinie bzw. wiederum der Reiseanbieter die Kosten von Mahlzeiten und Übernächtigungen zu tragen.

Info: www.reiseregistrierung.at