Smart im Ausland: Wie das Handy nicht zur Kostenfalle wird

Ein Artikel von REISEN-Magazin | 18.02.2020 - 13:42
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Auf dem Kreuzfahrtschiff im Internet surfen oder im Ausland Nachrichten auf die Sprachbox empfangen – die Smartphone-Nutzung auf Reisen kann unter Umständen teuer werden. Und das, obwohl im Jahr 2017 die Roaming-Gebühren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, in Island, Liechtenstein und Norwegen abgeschafft wurden. Der Teufel liegt hier im Detail: Ob Fair Use Policy, „Geisterroaming“, Satellitennetzwerk oder Grenzgebiet – solche Ausnahmen des freien Datenroamings sollte man kennen. Wir raten daher, sich vor Abfahrt beim Mobilfunkanbieter über die Tarifregelungen im Reiseland zu informieren und gegebenenfalls die Einstellungen entsprechend anzupassen.

Vorsicht vor Fair Use Policy und Phänomen „Geisterroaming"

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Mit der Fair Use Policy sind Mobilfunkbetreiber gegen die permanente Roaming-Nutzung von Kunden im EU-Ausland abgesichert – demzufolge müssen Kunden ihren Anschluss vorwiegend im Inland nutzen. Wird der Anschluss hingegen überwiegend im EU-Ausland genutzt, kann ein Roaming-Aufschlag verrechnet werden. Im Ausland sollte man daher seinen aktuellen Verbrauch beobachten – über die Webseite des Mobilfunkbetreibers oder mittels eigener App.

Auch „Geisterroaming" außerhalb der EU bzw. nahe den EU-Außengrenzen kann böse Überraschungen bringen. Davon spricht man, wenn die mobile Datenverbindung zwar deaktiviert ist, im Hintergrund aber über eine passive LTE-Verbindung weiter Daten übertragen werden. Abhängig vom persönlichen Tarif kann sich diese Datenmenge summieren und hohe Kosten verursachen. Vermeiden lässt sich „Geisterroaming", indem man im Ausland den Netzmodus am Handy auf 3G umstellt – damit wird das 4G-/LTE-Netz deaktiviert und kann keine Signale mehr senden. Oder man sperrt Roaming komplett: Daten-Roaming kann am Smartphone oder beim Provider deaktiviert werden – am besten auf Nummer sicher gehen und beides deaktivieren.

Achtung auf See und in der Luft – „Kosten-Airbag" funktioniert dort nicht

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Grundsätzlich legt die EU-Roaming-Verordnung eine Kostengrenze fest – dieser Schutzmechanismus trennt bei erreichten Roaming-Kosten in Höhe von knapp 60 Euro an Land die Mobilfunk-Verbindung. Dieser „Kosten-Airbag“ für mobile Datennutzung gilt jedoch nicht in der Luft und auf hoher See. Auf Schiff- und Flugreisen sollte daher der Flugmodus unbedingt aktiviert werden. Sonst könnte sich das Smartphone unbemerkt in ein teures Satellitennetzwerk einwählen. Auch spezielle Roaming-Reisepakete der Mobilfunkbetreiber gelten ausschließlich an Land. Am besten erkundigt man sich vorab bei der Reederei oder Airline, ob an Bord WLAN zur Verfügung steht (bzw. bieten manche eigene, vorab buchbare Internetpakete an). 

An Grenze und außerhalb der EU: Roaming und Sprachbox deaktivieren

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An der Grenze zu einem Nicht-EU-Land (z. B. zwischen Vorarlberg und der Schweiz oder auf einer griechischen Insel nahe der Türkei) sollte das Roaming ebenfalls deaktiviert werden – anderenfalls könnte sich das Smartphone mit dem Nicht-EU Netz verbinden und Kosten verursachen. Sinnvoll ist auch, die Netzauswahl manuell einzustellen – so ist eine Verbindung mit einem anderen Netz gar nicht möglich.

Bei Reisen in außereuropäische Länder sollten noch vor dem Abflug Roaming und mobile Daten deaktiviert werden. Sonst verbindet sich das Handy nach dem Einschalten sofort mit dem lokalen Mobilfunknetz – hohe Roaming-Gebühren sind die Folge. Auch für hinterlassene Nachrichten auf der Sprachbox können Gebühren anfallen – daher sollte man vor der Reise die Sprachbox deaktivieren.

Abschließend raten wir in jedem Fall nach dem Urlaub stets die Handyrechnung zu kontrollieren. Stößt man auf fragwürde Abbuchungen, nimmt man am besten Kontakt mit dem Mobilfunkanbieter auf.