Tourismus in Zahlen

Ein Artikel von Statistik Austria | 25.12.2010 - 21:53
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Wichtige Informationen über Österreichs Tourismus stammen aus der Beherbergungsstatistik. Die Daten werden von rund 1.600 Berichtsgemeinden (rund 2/3 der österreichischen Gemeinden) gemeldet, wobei grundsätzlich nur jene Gemeinden aufgenommen werden, die mindestens 1.000 Übernachtungen im Jahr aufweisen. Monatlich erhoben werden die Ankünfte und Übernachtungen der Touristen gegliedert nach Unterkunftsarten und Herkunftsländern.
Neben der monatlichen Statistik wird einmal jährlich eine Bestandsstatistik (Betriebe, Betten) für den Zeitraum November bis Oktober durchgeführt.

Tourismus in Europa

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Der Rat, das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss haben wiederholt hervorgehoben, dass die Europäische Union bei der Produktion und Verbreitung von Tourismusstatistiken eine aktive Rolle spielen müsse. Als größte Schwierigkeit bei der Aufbereitung und Veröffentlichung von Tourismusstatistiken wurde erkannt, dass die auf nationaler Ebene erhobenen Daten nicht ausreichend vergleichbar sind, und dass sich die verwendeten Begriffe und Methoden unter den Mitgliedsländern unterscheiden. Zudem wird die Wichtigkeit eines raschen Zugriffs auf aktuellste Daten zum Urlaubs- und Geschäftsreiseverkehr notwendig, um die Charakteristiken und Entwicklungen des Tourismus besser einschätzen zu können.

Im Zuge der diesbezüglichen Arbeiten wurde eine Europäische Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich der Tourismusstatistik geschaffen, welche auf den Empfehlungen zur Tourismusstatistik der Welttourismusorganisation (UNWTO) basiert. Zum Zwecke der Errichtung eines Informationssystems zur Tourismusstatistik auf Gemeinschaftsebene verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, die Erhebung, Aufbereitung und Übermittlung harmonisierter gemeinschaftlicher statistischer Daten über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage durchzuführen. Die Richtlinie aus dem Jahr 1995 soll voraussichtlich im Jahr 2011 durch eine inhaltlich überarbeitete EU-Verordnung ersetzt werden.