Die wichtigsten Vorkehrungen für Ihre Radtour

Ein Artikel von Redaktion | 22.05.2017 - 09:32

Eine Radtour zu planen bedeutet nicht nur, eine schöne Route mit vielen Sehenswürdigkeiten zu finden. Vielmehr muss auch das Fahrrad selbst optimal vorbereitet sein, um unerwünschte Folgen zu verhindern.

Wann ist ein Fahrrad ein Fahrrad?

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Der Fahrradcheck ist unumgänglich für eine beschwerdefreie Fahrt durch das Land © lioneltgta/pixabay.com

Unter dem klassischen Fahrrad (ein- und mehrspurig) versteht man ein Fortbewegungsmittel, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Dieses kann und darf teilweise aber auch elektrisch angetrieben sein. Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad,
das nicht mehr als 600 Watt Leistung aufweist und (aus eigener Kraft) nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreicht, wird gesetztlich gleich behandelt wie das klassische Fahrrad.

Strafbestimmungen

Alkohol:
Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft). Strafen können von 800 bis 5.900 Euro betragen.

Sonstige Verstöße:
Wer sonst die Regeln über den Fahrradverkehr in der Straßenverkehrsordnung missachtet oder gegen die Fahrradverordnung verstößt, wird mit Strafen bis zu 726 Euro bestraft.
Dieser allgemeine Strafrahmen gilt für Verstöße gegen Verkehrsregeln wie in die falsche Fahrtrichtung in der Einbahn oder auf dem Radweg, Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ohne Trainingsfahrt, unbeleuchtet trotz schlechter Sichtverhältnisse, Vorschlängeln zwischen angehaltenen Fahrzeugen, obwohl zu wenig Platz ist, Radfahren am Gehsteig oder Behinderung von Fußgängern oder Skatern am Schutzweg usw.

Warneinrichtung und Reflektoren

Folgende Bestimmung für die Lichtausstattung gilt für alle Fahrräder ausgenommen von Rennrädern und bei Fahrrädern, die bei Tageslicht und ausreichend Sicht verwendet werden:

vorne:
weißes oder hellgelbes ruhendes Licht 100 cd ("Candela") muss die Fahrbahn nach vorne ausleuchten.
Grüne oder andersfärbige Leuchtdioden-Blinkies sind verboten!

hinten:
rotes (evtl. auch blinkendes) Rücklicht, mind. 1 cd
Nach hinten sind daher rote Leuchtdioden-Blinkies erlaubt!
Bei Stromversorgung mit Dynamo müssen mindestens diese Leuchtwerte bei 15 km/h Fahrgeschwindigkeit erreicht werden.

Die Bestimmungen für Reflektoren gelten für alle Fahrräder (egal zu welcher Tageszeit), ausgenommen wiederum Rennräder:

vorne:
weiß, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche, muss der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen und darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein.


hinten:
rot, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche, muss der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen und darf auch mit dem Rücklicht verbunden sein.

seitlich:
weiß oder gelb reflektierende Radreifen (ununterbrochener Ring) oder Speichenreflektoren, gelb, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche und der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen oder andere seitliche Reflexeinrichtungen, die gleichwertig sind.

Pedalreflektoren:
keine Größenangaben, Reflektoren auf den Schuhen oder auf den Tretkurbeln.

Info: www.oeamtc.at