Urlaub mit dem Hund

Ein Artikel von Redaktion | 27.06.2017 - 08:26

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen möchte, muss gut informiert sein. Strenge Einreisebestimmungen inner- und außerhalb der EU machen eine gute Vorbereitung unverzichtbar. Je nach Reiseland müssen unterschiedliche Gesundheitsnachweise erbracht werden. Der EU-Heimtierausweis beispielsweise muss bei jeder Reise mitgeführt werden. Sowohl in der EU als auch in Nicht-EU-Ländern. Der Ausweis bestätigt nämlich die Impfung des Tiers gegen Tollwut und die Kennzeichnung per Mikrochip.

Irland, Großbritannien und Malta schreiben außerdem vor, wie lange vor der Reise die Impfung erfolgt sein muss. Diese drei Länder verlangen – genauso wie Finnland und Norwegen – auch den Nachweis einer Bandwurmbehandlung. Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.

Tollwut-Antikörpertest

Auf Reisen nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine ist ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Abreise verpflichtend. Denn andernfalls kann die Rückreise in die EU problematisch werden. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt ist deshalb von Vorteil.

Gesundheitszeugnis

Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Russland und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Dieses darf nicht älter als zehn Tage sein und sollte nach Möglichkeit in Englisch oder der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein. Für Russland muss es außerdem notariell beglaubigt werden

Kampfhunde

Für Kampfhunde wie Pitbull-Terrier oder Staffordshire-Bullterier gelten strenge Vorschriften. Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Norwegen haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise mit Kampfhunden gänzlich.

Transportieren Sie Ihren Vierbeiner im Auto

Wie man mit Hund zum Reiseziel kommt, muss gut überlegt sein. Als angenehm erweisen sich jedoch Autofahrten, da hierbei stets Pausen eingelegt werden können. Dabei muss der Hund entsprechend seiner Art und Größe im Fahrzeug gesichert werden. Transportboxen oder spezielle Gurte sind besonders empfehlenswert.

Angekommen am Urlaubsort gilt es einige ortsspezifische Regeln zu beachten. So müssen Hunde in vielen Ländern, darunter Italien, Kroatien und Portugal, an öffentlichen Plätzen Leine und Maulkorb tragen. In Kroatien und Portugal gilt außerdem an den meisten öffentlichen Stränden ein Hundeverbot – auch in Ungarn ist die Mitnahme von Hunden in Strandbäder nur selten erlaubt. Weiter nördlich – in Finnland, Norwegen und Schweden – sind die Vierbeiner in Restaurants nicht gern gesehen.

Info: www.oeamtc.at