Neuerungen im Straßenverkehr

Ein Artikel von Monika Stradner/ÖAMTC | 09.01.2024 - 10:16
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Zu Jahresbeginn treten Neuerungen im Straßenverkehr in Kraft © Dusan Petkovic/Shutterstock

In Österreich sorgen die geplanten Besteuerungen dafür, dass beim Autokauf in Zukunft noch stärker auf niedrige CO2-Emissionen geachtet werden sollte. Neben der positiven Auswirkungen für die Umwelt entlastet das auch den Geldbeutel. Vermehrt zur Kasse gebeten werden Autofahrer, die mit einem mit Diesel oder Benzin betriebenen Wagen unterwegs sind, nicht nur über die CO2-Steuer, auch die NoVA wird 2024 erhöht.

Für Neuwagen wird es ab dem 6. Juli 2024 außerdem verpflichtend sein, mit diversen automatischen Fahrassistenzsystemen ausgestattet zu sein. Wer über die Grenze fährt – etwa nach Ungarn oder Tschechien – wird für Vignette und Co tiefer in die Tasche greifen müssen.

Elektromobilität wird weiter ausgebaut

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Elektromobilität wird weiterhin stark gefördert © PH888/Shutterstock

Im Oktober 2022 ist die sogenannte CO2-Bepreisung in Österreich in Kraft getreten. Seit dem 1. Jänner 2024 zahlt man für eine Tonne CO2 45 Euro, an der Zapfsäule wirkt sich das mit 13,5 Cent/Liter für Diesel und 12,3 Cent/Liter für Benzin aus.

Wer sich einen Neuwagen zulegt, der über 99 g CO2/km ausstößt, zahlt ab 2024 eine höhere NoVA. Unter dieser Schwelle liegen die meisten Hybridfahrzeuge, für sie steigt die NoVA nicht. Weiterhin keine NoVA zahlt man für Elektroautos. Für Neuwagen mit höherem Verbrauch (mehr als 5,9 Liter bei Diesel und 6,7 Liter bei Benzin) werden je Liter mehr an Normverbrauch etwa 2.000 Euro zusätzlich fällig.

Um knapp 35 Euro steigt die motorbezogene Versicherungssteuer für fast alle Autos (außer sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw), die ab dem 1. Jänner erstmalig zugelassen werden.

Für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen gilt auch weiterhin, dass für Elektroautos kein Sachbezug anfällt. Liegen die CO2-Emissionen über dem Grenzwert von 129 g/km, müssen 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Wer sein Firmen-E-Auto zuhause auflädt, kann sich den Strom dafür steuerfrei ersetzen lassen. Die Aufzeichnung der Lademenge wurde rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 erleichtert. 2024 ist ein steuerfreier Kostenersatz von 33,182 Cent/kWh möglich.

Grundsätzlich wird Elektromobilität in Österreich mit 114,5 Millionen Euro gefördert. Bis zu 5.000 Euro gibt es für Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos, für E-Motorräder sind es bis zu 2.300 Euro. Auch das Errichten der Ladeinfrastruktur wird im Privatbereich gefördert. Besonders in unterversorgten Gebieten soll die Schnellladeinfastruktur ausgebaut werden.

Automatisierung bringt mehr Sicherheit

Besonders für Durchreisende und Urlauber interessant wird das neue Angebot der 1-Tages-Vignette in Österreich sein: für den Pkw gibt es sie um 8,60 Euro, Motorräder zahlen 3,40. Wer ein neues Kennzeichen bekommt, kann seine digitale Vignette jetzt ein Mal pro Kalenderjahr um 18 Euro übertragen lassen. Die einzige Bedingung dafür ist, dass der Zulassungsbesitzer gleich bleibt.

Laut der neuen EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge, die ab dem 6. Juli 2024 erstmalig zugelassen werden, verpflichtend mit folgenden hochentwickelten Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein:

  • Notbremsassistent:
    Das System muss Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe wird das auch Radfahrer und Fußgänger betreffen.
  • Notfall-Spurhalteassistent:
    Das Fahrzeug warnt den Lenker sobald es erkennt, dass es droht die Spur zu verlassen. Wenn es dazu kommt greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz zurück.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent:
    Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird erfasst. Beim Überschreiten dieses Limits warnt das Fahrzeug oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat. Ein Deaktivieren dieses Geschwindigkeitsassistenten muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er automatisch wieder aktiv.
  • Rückfahrassistent:
    Mit Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren wird der Fahrer über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte informiert.
  • Notbremslicht:
    Wenn stark abgebremst wird zeigt das Auto das automatisch mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage an.
  • Müdigkeitswarner:
    Warnt den Lenker bei nachlassender Aufmerksamkeit.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung:
    Sämtliche unfallbezogene Parameter, die  vor, während und nach einem Aufprall erkannt werden, werden gesammelt und anonymisiert abgelegt. Es dürfen damit allerdings keine Rückschlüsse auf Fahrzeug, den jeweiligen Halter oder Lenker möglich sein.
  • „Alkolocks“:
    Weiters soll es eine Schnittstelle geben, die die Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren erleichtert. Damit könnte in Zukunft die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbunden werden.

Bei Fahrten ins Ausland zu beachten

Auch wer im Ausland unterwegs ist, spürt die Teuerung. In Ungarn werden z.B. für die 10-Tagesvignette rund 24 Euro (9.310 HUF) fällig, die Jahresvignette wird etwa 210 Euro (81.280 HUF) kosten – das entspricht einer Preissteigerung von 16 Prozent. Ab dem 1. März 2024 wird es auch in Ungarn die Möglichkeit geben, um umgerechnet rund 13 Euro (5.150 HUF) eine Vignette für einen Tag zu kaufen.

In Tschechien steigt lediglich der Preis der Jahresvignette auf umgerechnet rund 90 Euro (2.300 CZK). Die Preise für die 10-Tages- und die Monatsvignette sinken auf rund 11 bzw. 17 Euro (270 bzw. 310 CZK). Auch hier wird das Angebot der Tagesvignette neu geschaffen und beläuft sich auf rund 8 Euro (200 CZK).

Venedig – eines der beliebtesten Reiseziele Europas – führt 2025 Tagestickets für Besucher ein. Der Ausflug in die Altstadt muss dann vorab online reserviert und 5 Euro pro Tag bezahlt werden. Vom 25. April bis zum 5. Mai 2024 und an den folgenden Wochenenden wird das bis zum 14. Juli von der Stadtverwaltung getestet.

In Italien muss man außerdem mit höheren Verkehrsstrafen rechnen. Das wird mit gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen begründet. So sollen Handynutzung am Steuer und Fahren unter Alkoholeinfluss deutlich härter bestraft werden.