Winterreise ins Nachbarland

Ein Artikel von s.hirzer | 21.11.2018 - 09:20
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Eisige und verschneite Straßen erwarten Sie diesen Winter auch bei unseren Nachbarn © Raland/Shutterstock

Nicht überall gelten dieselben Regeln wie bei uns, v. a. wenn es um das Autofahren im Winter geht! In Ungarn besteht beispielsweise keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Einen kurzen Überblick, wie das in den verschiedenen Nachbarländern aussieht, gibt es hier:

Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man – unabhängig der Witterung – zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden innerorts mit Strafen bis 168,–Euro, außerorts sogar bis zu 335,– Euro geahndet.

Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht", weiß die Expertin. Bei Missachtung drohen 40,– Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe 80,– Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen, damit sie als wintertauglich gelten. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024).

In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter 4 °C müssen generell Winterreifen montiert sein. Aber Achtung: Bei Verstoß ist mit Strafen bis 92,– Euro zu rechnen.

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Strafen betragen mindestens 60 Euro.

Von 15. November bis 15. März ist die Nutzung von Winterreifen auch in Slowenien vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120,– Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

In der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen (rund 92 Euro). Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Info: www.oeamtc.at/laenderinfo