Italien: Reisesperre wegen Coronavirus?

Ein Artikel von REISEN-Magazin | 25.02.2020 - 08:00

Kann man derzeit nach Italien reisen?

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Für Italienreisende herrscht Ausnahmezustand. Grund dafür ist der Coronavirus © RMMPPhotography/Shutterstock.com

Im Nachbarland Italien verbreitet sich das Coronavirus ungewöhnlich rasch und die Sorge um eine Ansteckung ist hierzulande entsprechend groß. Besonders Norditalien ist derzeit betroffen – öffentliche Einrichtungen sind dort vielerorts geschlossen. Für einige Gemeinden in der Lombardei wurden Ein- bzw. Ausreisesperren verhängt. Aktuell gibt es keine offizielle Reisewarnung für Italien. Eine Schließung der Landesgrenzen ist im Moment nicht geplant, zukünftig jedoch nicht ausgeschlossen. Die Züge aus Italien ausreisend dürfen aktuell nicht den Brenner passieren. Einreisen ist derzeit kein Problem. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Wann ist die Stornierung der Reise kostenlos möglich?

Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (Ausnahme: gesperrte Gebiete), kann dies auf eigenes Risiko tun. Im Zweifelsfall sollten Pauschalreisende umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel allerdings erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.

Wie sieht es aus mit Reisen innerhalb der kommenden Wochen?

Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Liegt das Reiseziel nicht in der direkt betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zu warten und die Entwicklung beobachten. Grundsätzlich haben Pauschalreisende unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Auf ein kostenloses Storno der Italienreise rund um Ostern besteht daher zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen. 

Welche Rechte habe ich als Reisender, wenn am Urlaubsort das Virus ausbricht?

Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren.

Es bleibt also in jedem Fall immer beim Reisenden sich in Selbstverantwortung am besten recht zeitnah zur Reise über die aktuelle Lage in der Zielregion zu informieren. Bleiben Sie gesund!