Anfang November gedenken wir unseren Verstorbenen – nahezu untrennbar mit dem obligatorischen Friedhofsbesuch verbunden ist der traditionelle Allerheiligenstriezel. Mehr lesen ...
Wer gerne wandert, stößt häufig auf Pilze und Beeren. Diese darf man in österreichischen Wäldern laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch ABGB dort auch sammeln – für den Eigenbedarf, also eine Menge von maximal 2 kg und solange vom Waldeigentümer keine Hinweistafeln angebracht wurden, die es verbieten. Gerade bei Pilzen ist allerdings Vorsicht geboten, denn die meisten schmackhaften Schwammerl haben häufig auch einen giftigen Doppelgänger.
Eingeschleppte Art im Vormarsch
Pilze vermehren sich anhand eines unterirdischen Myzels, daher kennen wir häufig schon unsere angestammten Plätze, wo wir sie antreffen. Aber auch mithilfe von Sporen: diese sind sehr hartnäckig und lange überdauernd. Durch Blumenerde oder Bäume haben sich so die Sporen eines in Nordamerika häufigen Giftpilzes auch bei uns verbreitet. So trifft man mittlerweile im Süden Österreichs einen Doppelgänger des heimischen Parasols an: Chlorophyllum molybdites, den Grünspor- bzw. Gartenriesenschirmling.
Der Gartenriesenschirmling sieht dem Parasol beim schnellen Hinschauen zum Verwechseln ähnlich – sowohl in seiner Farbe, als auch in seiner Größe. Er ist zwar nicht tödlich, verursacht bei den meisten Menschen aber heftige Magen- und Darmbeschwerden. Bei genauerer Beobachtung erkennt man, dass ihm der – für den Parasol typische – genatterte, also horizontal gemusterte, Stiel fehlt. Außerdem weist er einen eher unangenehmen Geruch und Geschmack auf und wenn man ihn anschneidet, verfärbt sich das Fruchtfleisch erst rötlich, später grau. Im Zweifelsfall sollte man bei Unklarheiten auf den Genuss verzichten.