Reisen mit Kindern

Ein Artikel von Sebastian Hirzer | 14.05.2018 - 11:11

Ein mögliches Szenario: Eine Mutter möchte mit ihrer minderjährigen Tochter für ein paar Tage nach London fliegen. Der Check-in am Flughafen erfolgt ohne Probleme. Doch bei der Passkontrolle werden die beiden aufgehalten. Obwohl Mutter und Tochter einen Reisepass vorweisen und den gleichen Nachnamen tragen, fordern die Beamten das Einverständnis des Vaters zur Reise. Telefonisch muss der Vater Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Tochter nennen, um seine Vaterschaft "zu beweisen" und seine Erlaubnis zu erteilen – obwohl er mit der Mutter verheiratet ist und im gleichen Haushalt lebt. Erst anschließend können Mutter und Tochter weiterreisen. Solch ein Vorfall ist zwar selten, aber dennoch nicht ganz unüblich. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollte auf Reisen, an denen nur ein Elternteil teilnimmt, zur Sicherheit eine Vollmacht des jeweils anderen Elternteils mitgeführt werden.

Vollmacht und Reisepass

Verreisen Kinder ganz ohne Eltern und stattdessen in Begleitung von Großeltern oder Freunden, gehört eine Vollmacht grundsätzlich in die Tasche. Klar im Vorteil ist derjenige, der sich rechtzeitig um die Ausstellung der Vollmacht kümmert und sicherheitshalber eine Kopie der eigenen Reisepässe sowie der Geburtsurkunde des Kindes beilegt.

Zudem ist es ratsam, dass Kinder bereits früh mit eigenem Reisepass verreisen, da man hier auf Nummer sicher geht. Der erste eigene Reisepass wird bis zum zweiten Geburtstag mit einer zweijährigen Gültigkeit ausgestellt. Im Alter zwischen zwei und elf Jahren ist der Reisepass fünf Jahre gültig, ab dem zwölften Geburtstag dann zehn Jahre.

Achtung:
Für Reisen nach Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Griechenland muss die Vollmacht vorab von einem Gericht oder einem Notar amtlich beglaubigt werden.

Info und Vorlagen für Ihre Vollmacht: www.oeamtc.at/reiseservice